Kontakt
Lerne mich kennen, dann starten wir schon bald in ein neues Level...
Andreas Bippus
M: [email protected]
P: 0151 11433654
Trainingsstandorte:
78662 Bösingen / Bruckäcker 2
78727 Oberndorf-Beffendorf / Stellenrain 2
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Kunden (nachfolgend: bezeichnet mit „Kunde“) und
der "One of Eleven" - Torwartschule,
Inhaber: Andreas Bippus (nachfolgend bezeichnet mit „OOE“).
1.2. OOE erbringt je nach Beauftragung Leistungen unterschiedlicher Art. Insbesondere erbringt OOE Leistungen in den Bereichen
Torwarttraining und Torwartcamps. Die Leistungen von OOE finden je nach Beauftragung in Form von wiederkehrenden Kursen/Einheiten
oder aber in Form von einzelnen Einheiten/Kursen bzw. sogenannten Torwartcamps statt.
1.3. Nicht volljährige Personen werden bei der Abgabe von rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Erklärungen stets von ihren
gesetzlichen Vertretern vertreten. Die gesetzlichen Vertreter übernehmen dabei – entsprechend ihrer Verpflichtung bei Anmeldung – aber
ausdrücklich die vollständige Haftung für Zahlungsverpflichtungen jeglicher Art (aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis mit den von
ihnen gesetzlich vertretenen Personen) gegenüber OOE.
2. Vertragsschluss, Vertragsinhalt, Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Alle Angebote von OOE (insbesondere Vereins- oder im Förder-/Einzeltraining und Torwartcamps) sind grundsätzlich freibleibend und
beinhalten lediglich eine Aufforderung des Kunden zur Abgabe eines Vertragsangebotes. Der Vertrag kommt mit einer schriftlichen
Anmeldung oder Vertrags zustande.
2.2. Vertragsbestandteil ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Preisliste von OOE, soweit dem Kunden kein gesondertes Angebot von OOE
gemacht wurde.
2.3. Für Einheiten/Kurse und Angebote werden dem Kunden eine Rechnung im PDF-Format oder in Papierform ausgestellt. Der Rechnungsbetrag
verringert sich nicht infolge etwaiger Ferien- und/oder feiertagsbedingter Ausfälle. Zahlungen für Einzel-/Vereins-/Fördertraining, Feriencamps
und Fortbildungen/Schulungen werden für den Kunden nach Anmeldung und Anmeldebestätigung sofort fällig. Rechnungsbeträge sind in voller
Höhe zu dem in der Gesamtkostenbeitrag der gebuchten angegebenen Leistungen zur Zahlung an OOE fällig.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto. Sämtliche mit der Zahlung
anfallende Bankgebühren (insbesondere vom Kunden zu vertretende Gebühren für Rücklastschriften etc.) gehen zu Lasten des Kunden.
Bei einer Anfahrt über 10km pro Strecke kann OOE eine Kilometerpauschale von 0,35 Euro pro Kilometer berechnen.
2.4. Bei verbindlich gebuchten Terminen/Einheiten (z.B. Einzel oder in Gruppen/Camps) ist eine kurzfristige Absage des Teilnehmers/Auftraggebers
am Trainingstag/Eventtag nicht möglich, es sei den der Teilnehmer/Auftraggeber legt eine Krankmeldung/Sportunfähigkeit vom Arzt vor.
Sollte eine Absage des Teilnehmers/Auftraggebers weniger als 48 Stunden vor Trainings- oder Kursbeginn erfolgen, wird die vereinbarte
Leistung dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. Es wird als Trainingseinheit zugunsten der OOE gewertet und abgerechnet. Absagen die
rechtzeitig erfolgen, führen zu einer Verlegung/Nachholung.
2.5. Bei Monatskarten/Plus und Saisonkarten/Plus können Absagen am Trainingstag oder in der Trainingswoche durch Krankheit oder sonstige
Verhinderung etc. nicht vergütet oder auf eine andere Trainingswoche verlegt werden. Es ist der festgelegte Betrag für vier/acht
Trainingseinheiten à 60 Minuten pro Woche in den verschiedenen Altersklassen/Gruppen zu zahlen. Die Einteilung der Altersklassen/Gruppen
und Trainingstage unterliegt im vollen Umfang der OOE. Im Einzel-/Fördertraining kann nur eine feste Person trainieren, im Vereinstraining bis
zu vier beliebige, passende Personen. Die festgelegten Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preistabelle (Leistungsangebot).
Die Beträge/Rechnung sind nach Rechnungsstellung innerhalb von 7 Werktagen zu begleichen. Sollte der Betrag/Rechnung verspätet gezahlt
werden, können Mahnkosten in Höhe von 5 Euro pro Mahnung in Rechnung gestellt werden. Einzeltraining/10er-Karten/Camps sind nicht
kündbar oder erstattbar. Alle monatlichen Angebote sind zum Monatsende ohne Frist schriftlich kündbar. Bei einer 12 monatigen
Laufzeit/Saisonkarte gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Die Kündigung muss bis zum letzten eines Monats vier Wochen
im Voraus schriftlich per Post oder per Mail: info@1of11.de bei OOE eingehen.
** alle Preisangaben ohne Umsatzsteuer da Kleinunternehmer **
3. Haftung von OOE
3.1. Haftung für eigenes Verschulden (inkl. gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen):
3.1.1. Die Haftung von OOE, auch für deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
3.1.2. Die unter 3.1.1. genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, wenn diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von OOE oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von OOE beruhen. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalspflichten) durch OOE einschließlich deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, in diesem Fall beschränkt sich der
Schadensersatz auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden.
3.1.3. Die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen erfordert gegebenenfalls persönliche Voraussetzungen der Teilnehmer (z.B. Alter;
Gesundheitszustand etc.), für deren Erfüllung der Kunde selbst verantwortlich ist. Auf das Bestehen besonderer Voraussetzungen bei
speziellen Kursen weist OOE gesondert hin, soweit sich diese nicht bereits aus der Natur der Sache ergeben (z.B. keine Teilnahme an Kursen
im alkoholisierten Zustand bzw. unter Einfluss von Drogen; Fähigkeit zum Training/Camps. etc.).
3.1.4. Einheiten/Kurse bzw. Camps werden grundsätzlich bei allen Witterungsbedingungen durchgeführt. Bei witterungsbedingter Gefahr für Leib
und Leben der Teilnehmer (z.B. orkanartiger Sturm oder witterungsbedingte Nichtbespielbarkeit von Plätzen etc.), bei Gesundheitsgefährdung
durch Pandemie/Epidemie oder bei sonstigen Fällen höherer Gewalt ist OOE zur Absage nicht durchführbarer Leistungen oder auch des
gesamten Kurses berechtigt. Eine Haftung für die Nichterfüllung oder für Schäden aufgrund von Absagen infolge höherer Gewalt/Pandemie/
Epidemie besteht seitens OOE nicht. OOE ist bemüht ausgefallene Termine zu wiederholen.
3.1.5. OOE hat das jederzeitige Recht, Kurse und Feriencamps infolge des Nichterreichens der erforderlichen Teilnehmerzahl vor deren Beginn
ersatzlos abzusagen. Soweit sich die Parteien nicht auf einen Ersatzkurs bzw. ein Ersatzcamp verständigen können, erhalten die Kunden
bereits entrichtete Gebühren in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz oder
Erstattung nutzlos gewordener Aufwendungen (z.B. Erwerb von Ausrüstung oder Kosten für Anreise) sind ausgeschlossen.
3.1.6. OOE haftet in keinem Fall im Zusammenhang mit der An- und Abreise der Kunden (Teilnehmern) zu Terminen oder der Unterbringung, welche
stets auf eigene Gefahr und Kosten des Kunden erfolgen (Eigenanreise sowie eigene Organisation der Unterbringung durch den Kunden).
Insbesondere übernimmt OOE keine Leistungen reisevertragsrechtlicher Art, da OOE etwa auch im Rahmen von Feriencamps ausschließlich
Trainingsleistungen erbringt.
Außerhalb der Einheiten, Kurse oder Camps übernimmt OOE auch keinerlei Aufsichtspflichten über die (insbesondere minderjährigen)
Teilnehmer/Kunden oder Gegenstände. Im Rahmen sog. Feriencamps bestehen vertragliche Pflichten und/oder Aufsichtspflichten
ausschließlich während der täglichen Trainingseinheiten.
3.2. Haftung für fremdes Verschulden bei (der Vermittlung von) Leistungen Dritter:
Soweit sich die Leistungen von OOE auf die Vermittlung anderer Unternehmen beschränken haftet OOE weder für den Erfolg der Vermittlung
(also das Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Kunden und dem vermittelten Unternehmen) noch für die ordnungsgemäße
Erbringung der vermittelten Leistungen durch das vermittelte Unternehmen.
Die Regelungen unter 3.1. gelten bezüglich der Haftung von OOE für die sorgfältige Auswahl des vermittelten Unternehmens (Ziffer 3.2.1.)
entsprechend.
Wird ein zur Durchführung der Leistungen bzw. Kurse hinzugezogenes/r Unternehmen/r nicht vermittelt, sondern als Subunternehmer bzw.
Erfüllungsgehilfe von OOE tätig, gelten die Vorschriften zu Ziffer 3.1. unmittelbar.
3.3. Salvatorische Klausel: OOE verweist auf den §306 BGB im Falle einer Unwirksamkeit eines Vertragsbestandteiles.
Stand 21.02.2025